BVerwG – Geschäftsgeheimnis kann neben dem Inhalt auch äußere Merkmale von Dateien (wie Dateiname, Dateiendung, Dateityp, Dateigröße) umfassen
(Foto: Kirchberger/Kirchberger) Seit Verabschiedung des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) im April 2019 genießen Geschäftsgeheimnisse in Deutschland einen an zentraler Stelle kompakt geregelten umfassenden Schutz. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)